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Aktuell

Marktreport Q4 2011

Im letzten Quartal des Jahres hatten sich nicht nur die Aktienmärkte an die schlechte Nachrichtenlage gewöhnt und zeigten leichte Erholungstendenzen.
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Pflegefall, das unterschätzte Risiko

„Kann ich meinem Mann die Hand für die Pflegevollmacht führen, wenn er´s nicht mehr kann?“ und „Ist es noch möglich eine Pflegeversicherung jenseits der 65 abzuschließen?“ waren Fragen der über 50 interessierten Biedenkopfer...
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Vorsorge für den Kraftfahrer

Auto Standard Versicherung

Die notwendigen Versicherungen für Halter und Fahrer eines PKW sind in der Auto-Standard Versicherung zusammengefasst.

Die Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie tritt ein für Schäden, die Sie durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs anderen zufügen. Da Sie bei Verschulden in unbegrenzter Höhe haften, sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt werden.

Leistungen:

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bezahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Summe. Die Versicherung wehrt auch Ansprüche ab, die unberechtigt gegen Sie erhoben werden.

Fahrzeugversicherung (Teilkasko oder Vollkasko)

Die Versicherung tritt ein bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung Ihres Fahrzeugs.

Leistungen:

Vollkasko bezahlt bei Unfallschäden am Fahrzeug und mutwilligen Beschädigungen durch fremde Personen. Darüber hinaus alle Leistungen wie in Teilkasko.

Teilkasko tritt ein bei

Selbstbeteiligung

Sowohl für Vollkasko als auch Teilkasko kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, damit Sie einen günstigeren Beitrag erzielen.

Im Schadenfall – was müssen Sie tun?

Kraftfahrtversicherung:

Schildern Sie bitte den Unfallhergang genau, und nennen Sie Zeugen. Verwenden Sie dazu den europäischen Unfallbericht. Fertigen Sie bei einer schriftlichen Meldung eine Skizze an. Schicken Sie den Anspruchsteller mit dem beschädigten Wagen zu der Schadenschnelldienststation, wenn sie leicht erreichbar ist. Auch Sie können mit Ihrem Wagen dort vorfahren, wenn Sie kaskoversichert sind. Prüfen Sie bitte, ob es für Sie im Hinblick auf den Schadensfreiheitsrabatt vorteilhaft ist, kleinere Sachschäden selbst zu übernehmen.

Kaskoversicherung:

Diebstahl und Brand sowie Zusammenstöße mit Wild müssen Sie bei der nächsten Polizeidienststelle melden, sofern der dabei eingetretene Schaden € 150,- übersteigt.

Rechtsschutz-Versicherung

Sie gehört zu den notwendigen Versicherungen für den Halter eines Kraftfahrzeugs. Einzelheiten vgl. unter „Vorsorge für einen Rechtsstreit“.

Der Auto-Schutzbrief bietet im In- und Ausland Versicherungsschutz, wenn eine Fahrt wegen einer Panne, einem Unfall oder schwerer Erkrankung nicht unmittelbar fortgesetzt werden kann oder wenn das Fahrzeug unterwegs gestohlen wird. Es werden Kosten ersetzt für Pannenhilfe an Ort und Stelle, für Bergen und Abschleppen, für Übernachtungen, Bahnfahrten oder Mietwagen, für Fahrzeugrückholung, Krankenrücktransport und die Heimholung von Kindern. Im Ausland sind zusätzlich versichert Ersatzteilversand, Fahrzeugrücktransport und Verszollung oder Verschrottung bei Totalschaden.

Ich habe Fragen zu diesem Thema.