Pflege ist so ein Thema, das wir gerne verdrängen. Es kommt aber so unweigerlich wie die Steuererklärung; nur viel teurer und manchmal schneller als wir denken: Wir
stehen nämlich auch für unsere Eltern in der Pflicht (§ 1601 BGB). Die Anzahl der
pflegebedürftigen Menschen steigt von Jahr zu Jahr. In den letzten 10 Jahren ist die
Zahl der Leistungsempfänger in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 1,1 Mio.
auf über 2,25 Mio. (Stand 7/2009) gestiegen. Für 2050 wird ein Anstieg auf über 4,7
Mio. prognostiziert, was einen Anstieg um 116% bedeutet.
Was Sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung in den verschiedenen Pflegestufen zu erwarten haben, steht in der nachfolgenden Tabelle.
| Pflegestufe | Pflege-sachleistungen | Pflegegeld häusliche Angehörige | Kurzzeitpflege bis zu | Teilstationäre Tages-/Nachtpflege | Vollstationäre Pflege |
|---|---|---|---|---|---|
| I | 440 | 225 | 1510 | 440 | 1023 |
| II | 1040 | 430 | 1510 | 1040 | 1279 |
| III | 1510 | 685 | 1510 | 1510 | 1510 |
| Härtefälle | - | - | - | - | 1825 |
In Marburg kostet ein Heimplatz mit stationärer Pflege ca. 3.300 € pro Monat. Das bedeutet, dass bei einer Altersrente von 1000 € und einer Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 1510 € eine monatliche Deckungslücke von etwa 1000 € entstehen kann. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 5-8 Jahre. Das beinhaltet im Durchschnitt eine Zuzahlung von ca. 96.000 € (ggf. anfallende Zusatzkosten sind hierbei noch nicht berücksichtigt).
Wer seine oder die Pflege der Eltern nicht aus dem liquiden Vermögen decken möchte oder kann, sollte über eine private Absicherung nachdenken. Gerne stellen wir Ihnen unser Programm zur Vermögenssicherung vor.