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Marktreport Q4 2011

Im letzten Quartal des Jahres hatten sich nicht nur die Aktienmärkte an die schlechte Nachrichtenlage gewöhnt und zeigten leichte Erholungstendenzen.
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Pflegefall, das unterschätzte Risiko

„Kann ich meinem Mann die Hand für die Pflegevollmacht führen, wenn er´s nicht mehr kann?“ und „Ist es noch möglich eine Pflegeversicherung jenseits der 65 abzuschließen?“ waren Fragen der über 50 interessierten Biedenkopfer...
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Schadensersatz

§ 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist auch für den Nichtfachmann unmißverständlich: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet".

Diese Pflicht zur Schadensersatzleistung ist unbegrenzt bis zu einer Dauer von 30 Jahren mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen zu erfüllen. Da kann schon ein kleines Mißgeschick oder ein unbeabsichtigter Fehler ruinöse Folgen für die eigene Existenz haben. Mit dem eigenen Einkommen und dem gesamten Vermögen muß vielleicht über Jahre hinweg diese Schuld beglichen werden - es sei denn Sie haben eine Haftpflichtversicherung, denn die kommt in den meisten Fällen für materiellen Schaden auf.

Private Haftpflichtversicherungen sind für Sie und Ihre Familie besonders wichtig, denn sie decken die Bereiche ab, in denen Sie durch Ihr Tun und Handeln schadenersatzpflichtig gemacht werden können. Versichert sind der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner/in / Lebensgefährte/in, Kinder bis zum Abschluß ihrer Ausbildung. Die Haftpflichtversicherung stellt die versicherten Personen von Schadenersatzansprüchen frei und deckt Schäden bis zur im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen ab.

Insbesondere bei freiberuflich Tätigen Personen ist eine Berufshaftpflichtversicherung unerläßlich. Nur so kann verhindert werden, daß bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches aufgrund einer beruflichen Problematik die finanzielle Existenz bewahrt bleibt.

Wenn Sie Hunde- und Pferdehalter sind, ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Der Gesetzgeber verpflichtet den Halter von Tieren zum Schadenersatz - auch ohne Verschulden. Das Verhalten von Tieren ist oft unberechenbar, dashalb sollten Sie keinesfalls an der Absicherung Ihres Vierbeiners sparen.

Jeder der selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben auf seinen Namen ausführen läßt, ist Bauherr. Hier springt die Bauherren-Haftpflichtversicherung ein.

Eine Haftpflichtversicherung ist für Haus- und Grundbesitzer unbedingt nötig. Wenn Mieter, Besucher oder Passanten auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen (herabfallende Dachziegel, unzureichend geräumte Gehwege), leistet diese Versicherung Schadenersatz.

Mit einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sind Schäden durch auslaufendes Heizöl abgedeckt. Sollte der Öltank einer Zentralheizung leckschlagen, kann die Beseitigung des ausgelaufenen Öls ein Vermögen kosten. 1 Liter Heizöl reicht aus, um 1 Million Liter Wasser zu verseuchen. Ist das Grundwasser betroffen oder wird ein Biotop geschädigt, kann das Ausmaß eines solchen Schadens die finanzielle Existenz des Verursachers bedrohen.

Motorbootbesitzer benötigen eine Sportboot-Versicherung. Spätestens seit Götz George eine millionenschwere Schadenersatzklage durchgefochten hat, ist sie in aller Munde. Sobald ein Boot mit einem Motor versehen ist, sollte der Besitzer eine Sportboot- Haftpflichtversicherung abschließen. Für Haftpflichtschäden durch Ruder- und Paddelboote ist die Privathaftpflichtversicherung zuständig.

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