Eine Unfallversicherung
hilft, die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles erträglicher zu machen; sie bietet Schutz auf
der ganzen Erde, Tag und Nacht, im Beruf und in der Freizeit. Dabei steht im Vordergrund, Sie und Ihre
Angehörigen abzusichern, wenn ein Unfall die Arbeitskraft auf Dauer beeinträchtigt. Arbeitnehmer,
Schüler und Studenten sind zwar gesetzlich gegen Arbeits- und Schulunfälle versichert, doch
7 von 10 Unfällen geschehen in der Freizeit. Dann ist die private Unfallvorsorge besonders wichtig.
Damit die Versicherungssummen zu Sicherung Ihres Einkommens ausreichen, sollten sie individuell auf
Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse abgestellt sein.
Dynamische Unfallversicherung
Damit Ihr Versicherungsschutz auch in Zukunft seinen Wert behält, werden Versicherungssummen und Beitrag jährlich in dem Umfang erhöht, wie der Höchstbeitrag zu Rentenversicherung. So entsprechen die Leistungen stets Ihrem Einkommen.
Leistungen:
Invalidität
Stellt sich innerhalb eines Jahres nach dem Unfall heraus, dass die Arbeitsfähigkeit dauernd beeinträchtigt bleiben wird, erhalten Sie aus der versicherten Summe eine Invaliditätsleistung nach dem vom Arzt festgesetzten Grad der Invalidität. Für Verletzungen von Gliedmaßen und Sinnesorganen gilt die Gliedertaxe der Versicherungsbedingungen.
Übergangsentschädigung
Die vereinbarte Summe wird gezahlt, wenn ein halbes Jahr nach dem Unfall – und bis dahin ununterbrochen – noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von mehr als 50 % besteht.
Todesfall
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres – von Unfalltag an gerechnet – zum Tod, so wird die vereinbarte Todesfallsumme an den Bezugsberechtigten ausbezahlt.
Tagegeld
Kann der Verletzte aufgrund des Unfalles seinem Beruf nicht oder nicht mehr in vollem Umfang nachgehen, wird bis zu einem Jahr Tagegeld gezahlt. Die Zahlung erfolgt nach dem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Krankenhaustagegeld
Wird durch einen Unfall eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig, erhalten Sie für jeden Tag das vereinbarte Krankenhaustagegeld, bis zu zwei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.
Genesungsgeld
Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt wird Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wurde – und zwar unabhängig davon, ob der Verletzte seinem Beruf wieder nachgeht oder nicht, jedoch gestaffelt und begrenzt.
Im Schadenfall – was müssen Sie tun?
Suchen Sie bitte innerhalb von 4 Tagen nach dem Unfall einen Arzt auf. Die ärztliche Behandlung ist bis zum Abschluss des Heilverfahrens regelmäßig fortzusetzen. Verständigen Sie bitte die Gesellschaft von Unfalltod eines Versicherten telegrafisch oder telefonisch innerhalb von 48 Stunden.