Mit dem seit 01.01.2005 gültigen Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber neue Wege beschritten. Kern der Neuregelungen ist die Umstellung der Altersvorsorge auf die nachgelagerte Besteuerung. Diese aus demographischen Überlegungen einzig gangbare Lösung bedeutet, dass Vorsorgesparen in der Ansparphase steuerlich gefördert wird und in der Rentenphase die Erträge normales steuerliches Einkommen darstellen.
Da wir hierzulande die Kompliziertheit lieben, hat der Gesetzgeber sehr unterschiedliche aber dennoch meist sehr sinnvolle Fördermaßnahmen in ein sogenanntes 3-Schichten-Modell gegossen.
| 1. Schicht: Basisversorgung | |||
| Gesetzliche Rentenversicherung |
Berufsständische Versorgung |
Versorgung der landw. Alterkassen |
Rürup Rente |
| 2. Schicht: Zusatzversorgung | |||||
| Betriebliche Altersversorgung | Zulagen-Rente | ||||
| Pensions- kasse |
Direkt- versicherung |
Unterstützungs- kasse |
Pensions- zusage |
Pensions- fonds |
Riester- Rente |
| 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte |
| Zum Beispiel: Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, Investmentfondsanteile, Aktien, Ratensparverträge, etc. |
Es stellt sich nicht mehr die Frage, ob zusätzliche Altersvorsorge für ein auskömmliches Einkommen im Ruhestand notwendig ist. Vielmehr geht es nur noch darum wie Vorsorge unter den neuen gesetzlichen Bedingungen gestaltet werden kann. Je nach persönlicher Situation ergeben sich sehr unterschiedliche Lösungsansätze. Empfehlungen von der Stange gehören nun endgültig der Vergangenheit an.
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